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Ehrenamtliche Schöffen gesucht!

Rodewisch, den 22. 02. 2018

Entsprechend einer Verwaltungsvorschrift der Sächs. Staatsministerien der Justiz und des Innern wird in diesem Jahr die Wahl und Berufung von Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2018 - 2022 durchgeführt. Dabei sind durch die Städte Vorschlagslisten zu erarbeiten, die geeignete Bürgerinnen und Bürger benennen.

 

Bewerber sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 69 sein und mindestens 1 Jahr in Rodewisch wohnen.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

 

Interessenten für das Schöffenamt können sich bis 30.4.2018 in eine Vorschlagsliste eintragen, die im Rathaus, Zimmer 210, bei Herrn Jahn zu den Öffnungszeiten ausliegt.