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Informationen zur Haushaltsatzung der Stadt Rodewisch

Rodewisch, den 15. 02. 2017

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unter den sehr vielfältigen und umfangreichen Aufgaben der Damen und Herren Stadträte nimmt eine Aufgabe einen besonderen Stellenwert ein: der Erlass der jährlichen Haushaltssatzung der Stadt Rodewisch. Das Haushaltvolumen umfasst für dieses Jahr ca. 13 Mio. €, eine recht beeindruckende Zahl!

Bedenkt man jedoch, was damit abgedeckt werden muss, stellt man schnell fest: die Decke ist knapp bemessen.

Die Unterhaltung von fünf Kindertagesstätten, zwei Schulen mit Sporthalle, 37 km Gemeindestraßen, Standes- und Meldeamtsaufgaben seien beispielhaft als Aufgaben genannt, zu denen wir verpflichtet sind.

Hinzu kommen Aufgaben im sog. freiwilligen Bereich. Auch diese möchte ich nur beispielhaft nennen, da sie besonders in unserer Stadt in sehr großem Umfang wahrgenommen werden:

Sternwarte mit Planetarium, Schlößchen, Kirmes und Weinfest, Zuschüsse an Vereine, Ratskellersaal und mehr.

Nicht nur die laufende Unterhaltung dieser Einrichtungen, die z.B. im Fall der Sternwarte mit Planetarium und des Museums insgesamt 160 T€ Zuschuss bedeutet (Einnahmen sind bereits abgezogen), auch die Sanierung der Gebäude (Stichwort Brandschutz und Barrierefreiheit) muss „gestemmt“ werden.

Ich möchte Ihnen mit vorangegangener Aufzählung einen kleinen Einblick in das „Seelenleben“ der Damen und Herren geben, die nach langer und durchaus kontroverser Diskussion die Einnahmen und Ausgaben der Stadt für ein Jahr beschließen müssen.

  • Bildung und Kultur sind sehr wichtig, dafür darf uns kein Euro zu schade sein!

  • Die Straßen und Gehwege müssen dringend instandgesetzt werden, so dass man auch als älterer Mensch gut vorankommt! – Genau, und ordentlich zu beleuchten sind sie außerdem!

  • Auf unser Planetarium und unseren Ratskellersaal können wir zu Recht stolz sein, das müssen wir uns unbedingt bewahren!

Dies sind nur einige, vollkommen korrekte Aussagen, die im Verlauf der Haushaltsdebatte vorgebracht werden.

Also lautet meine Aufgabe herauszufinden, wie das gehen könnte.

Förderung ist dabei ein Zauberwort. Der Fördermittelgeber diktiert uns damit jedoch auch Bedingungen. Diese müssen in der Gesamtbetrachtung logischer Weise einen wirtschaftlichen Sinn ergeben. Ich darf Ihnen dafür ein Beispiel nennen:

Um nur 4 T€ Fördermittel aus dem Kulturraum für den Betrieb unserer Bibliothek zu erhalten, muss diese mindestens 22 Stunden in der Woche geöffnet sein. Öffnungszeit bedeutet Lohn- und Betriebskosten, die wiederum die geförderte Summe ins Negative „schrumpfen“ lassen und eine Erhöhung der Nutzungsgebühren nach sich ziehen würde.

Liebe Leserin, lieber Leser! Vorgenannte Schilderung ist wie gesagt beispielhaft und soll Ihnen einen kleinen Einblick davon gewähren, dass wir es uns mit der Verabschiedung unseres Haushaltes alles andere als leicht machen. Wir versuchen zu bewahren, neu zu gestalten und stellen das eine oder andere, was sich doch überlebt hat, auf den Prüfstand.

Gerne sind Sie eingeladen, unserer Haushaltsdebatte in der Stadtratssitzung im Monat Februar zu verfolgen und eigene Vorschläge im Rahmen der Einwohnerfragestunde einzubringen.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese, meine Zeilen zu lesen und darüber nachzudenken!

 

Ihre Kerstin Schöniger