Stellenausschreibung Landschaftsgärtnerin/ Landschaftsgärtner

Rodewisch, den 07. 02. 2018

Die Stadt Rodewisch sucht ab 15.04.2018 eine/n

Landschaftsgärtnerin/Landschaftsgärtner

für den städtischen Bauhof.

 

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden, eine Erhöhung auf eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden ist in den Sommermonaten erforderlich. Die Mehrarbeitsstunden werden in den Wintermonaten abgegolten.

Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:

  • Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen (u.a. Park und Spielplätze)

  • Baumpflegearbeiten

  • Administrative Tätigkeiten Bauhof

    Anforderungen:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/m Gärtnerin/Gärtner in der Fachrichtung Garten-und Landschaftsbau oder vergleichbare Ausbildung

  • PKW/LKW Führerschein, wünschenswert Klasse C und CE

  • Erfahrungen in der Bedienung von Maschinen für den Garten-und Landschaftsbau und der Grünflächenpflege

  • Erfahrungen in der fachgerechten Pflege von Stauden und Gehölzen

  • Hohe Motivation, Zuverlässigkeit, Engagement und Belastbarkeit

  • Teamfähigkeit

  • Fachliche Teamführung

     

    Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung..

    Bewerbungen von Angehörigen bzw. Beitrittswilligen der Freiwilligen Feuerwehr werden gerne entgegen genommen.

    Bei Besetzung der Stelle werden schwerbehinderte Bewerber/innen bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.

    Bitte richten Sie Ihre ausführliche Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse usw.) bis zum 28.02.2018 an die Stadtverwaltung Rodewisch, Innere Verwaltung, Wernesgrüner Str. 32, 08228 Rodewisch.

     

    Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Ansonsten werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.

     

     

    Schöniger

    Bürgermeisterin