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Ausgleichsbeiträge

Sanierungsgebiet Stadtkern Rodewisch

 

Liebe Bürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Grundstückseigentümer,
 

im Jahr 2016 beabsichtigt die Stadt Rodewisch die Sanierung im Sanierungsgebiet „Stadtkern Rodewisch“ abzuschließen, da das Förderprogramm „Städtebauliche Erneuerung“ ausläuft.
Mit dem Abschluss des Baus der innerstädtischen Umgehungsstraße, der 2009 begonnen und im Jahr 2013 abgeschlossen wurde, sind wir dem Ziel zur Schaffung eines attraktiven Stadtzentrums einen großen Schritt näher gekommen. Viele städtische und private Maßnahmen wurden verwirklicht und wir können uns über deutliche Verbesserungen im Stadtbild sowie an einer höheren Lebensqualität erfreuen.

Es sind bisher ca. 8,44 Mio. € Fördermittel des Freistaates Sachsen, des Bundes und der Stadt Rodewisch für Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich investiert worden. Nunmehr steht mit dem geplanten Abschluss der Sanierung die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnung des Sanierungsgebietes „Stadtkern“ Rodewisch an. Da die Sanierungsmaßnahme im klassischen Verfahren durchgeführt wurde, müssen Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung gemäß § 154 Baugesetzbuch erhoben werden. Danach haben die Eigentümer eines Grundstückes spätestens beim Abschluss der Sanierungsmaßnahme an die Stadt einen Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung zu bezahlen. Die Stadt Rodewisch beabsichtigt das Sanierungsgebiet nach dem Programm SEP (Bund-Länder-Programm) planmäßig zum 31.12. 2016 zu schließen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Stadt Rodewisch zur Erhebung des Ausgleichbetrages per Bescheid verpflichtet. Die Ausgleichbeträge wurden durch Gutachten ermittelt, die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen Grundstückswert vor und nach der Sanierung und wurde vom Gutachterausschuss des Landratsamtes für alle im Sanierungsgebiet gelegenen Flurstücke ermittelt.

Um die Belastung für jeden Grundstückseigentümer so gering wie möglich zu halten, hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.04.2014 entschlossen, allen Betroffenen einen befristeten Verfahrensabschlag zu gewähren und Ihnen die frühzeitige und freiwillige Ablösung des Ausgleichbeitrages anzubieten, und wie folgt beschlossen:

- Abschluss der Vereinbarung bis 31.10.2014 mit 20 % Nachlass
- Abschluss der Vereinbarung bis 30.06.2015 mit 10 % Nachlass
- Bescheid über den Ausgleichsbeitrag in voller Höhe ab 01.07.2015
   ohne Nachlass

Da im letzten Jahr der Maßnahme kein Verfahrensabschlag mehr gewährt werden darf, ergibt sich als Zeitraum für die Durchführung des vorzeitigen und freiwilligen Ablöseverfahrens der 01.05.2014 - 31.12.2015. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern wird die Stadt Rodewisch Vereinbarungen über die frühzeitige und freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Stadtkern Rodewisch“ abschließen. Für Sie als Eigentümer bietet die Gewährung des Verfahrensabschlages bei vorzeitiger Ablösung den Vorteil, dass sich der zu zahlende Betrag, der nach Abschluss der Sanierung fällig wäre, reduziert. Wird der Ausgleichsbetrag vorzeitig abgelöst, entstehen Ihnen außerdem für weitere Maßnahmen im Rahmen der Sanierung keine Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen und damit eine zukünftige finanzielle Kalkulationsfreiheit. Ein weiterer Vorteil der vorzeitigen Ablösung ist, dass alle hiermit verbundenen Einnahmen von der Stadt wieder für Maßnahmen im Sanierungsgebiet verwendet und noch einige unerledigte Maßnahmen im Stadtzentrum verwirklicht werden können. Bei der Erhebung von Ausgleichsbeträgen in voller Höhe durch Bescheid, nach Aufhebung der Sanierungssatzung, muss die Stadt dagegen die vereinnahmten Ausgleichsbeträge an den Freistaat Sachsen und den Bund abführen. Damit trägt die vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen direkt zur weiteren Investitionen und damit zu Wertsteigerungen im Sanierungsgebiet bei. Die Stadtverwaltung Rodewisch hat bereits im Stadtanzeiger 05/2014 ausführlich über die Ausgleichsbeträge informiert.

Mit diesem Schreiben möchte ich mich noch einmal persönlich, an Sie als betroffener Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Rodewisch wenden und Ihnen die frühzeitige Ablösung der Ausgleichbeitrages anbieten. Selbstverständlich steht Ihnen unsere zuständige Mitarbeiterin im Bauamt, Frau Frost, Tel. 368162 bereits jetzt, gern für Rückfragen zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter o.g. Telefonnummer, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie sich für die frühzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages entscheiden, bitte ich Sie den in der Anlage enthaltenen Antrag vollständig ausgefüllt an das Rathaus zurück zusenden. Der Stempel des Posteinganges bestimmt hierbei die Höhe des Verfahrensabschlages.
Abschließend möchte ich Sie ermutigen, von der vorzeitigen, freiwilligen Ablösung mit einem Verfahrensabschlag in Höhe von 20 % Gebrauch zu machen, so dass Sie einen geringeren Ausgleichsbetrag entrichten und die somit eingenommenen Mittel wieder unserer Innenstadt zugutekommen können.
 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kerstin Schöniger
Bürgermeisterin

 

In den Anlagen  erhalten Sie nochmals Informationen zur Ablösung der Ausgleichbeiträge, eine Karte des Gutachterausschusses sowie ein vorgefertigtes Antragsformular Ablösebeiträge.