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Öffentliche Bekanntgaben / Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachungen
 

-> Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis

-> Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl

-> Bekanntmachung der Wahlvorschläge von Röthenbach

-> Bekanntmachung der Wahlvorschläge von Rützengrün

 

 
Terminbestimmung zur Zwangsvollstreckung

 

Folgender Grundbesitz wird öffentlich versteigert:

Flurstück 394/5 in Rodewisch, Größe 797 m2


Nähere Angaben sehen sie im -> Dokument Zwangsvollstreckung

 
Bekanntmachung
 

 

AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 37 "WOHNGEBIET HOHE WIESE" IN DER STADT RODEWISCH

 

-> Bebauungsplan "Hohe Wiese"

 

Bekanntmachung
 

ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES ENTWURFES DER HAUSHALTSATZUNG UND DES HAUSHALTPLANES 2019
 

-> Ausfertigung der Bekanntmachung

 
 
Bekanntmachung
 

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ZUM BEBAUUNGSPLAN NR: 36
„GEWERBEGEBIET ÄUSSERE LENGENFELDER STRASSE“ STADT RODWISCH


->  Ausfertigung der Bekanntmachung
 

 

Bekanntmachung


FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT NACH § 3 ABS. 1 BAUGB
ZUR 2. ÄNDERUNG DES GEMEINSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
DES MITTELZENTRALEN STÄDTEVERBUNDES „ GÖLTZSCHTAL“


Stand: Vorentwurf 01/2019
 

 -> Ausfertigung der Bekanntmachung

 

Bekanntmachung

 

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 36

„Gewerbegebiet Äußere Lengenfelder Straße“ Stadt Rodewisch

Stand: Vorentwurf 11/2018
 

 -> Ausfertigung der Bekanntmachung

 

 

Terminbestimmung zur Zwangsvollstreckung

 

Folgender Grundbesitz wird öffentlich versteigert:
Flurstück 1257/1 in Rodewisch, Gebäude- und Freifläche, Jahnstr. 1
Flurstück 1258 in Rodewisch, Gebäude- und Freifläche, Str. des Friedens 3

 

Nähere Angaben sehen sie in den Dokumenten:
-> Dokument Zwangsversteigerung Jahnstr. 1
->  Zwangsversteigerung Straße des Friedens
 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat
und zu den Ortschaftsräten am 26. Mai 2019

 

Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten in der Stadt Rodewisch statt.

 -> Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Stadt- und Ortschaftsräte


Öffentliche Bekanntmachung der Nachwahl zur Bürgermeisterwahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Rodewisch am 26. Mai 2019 und einem eventuell notwendig werdenden
2. Wahlgang am 16. Juni 2019

 

Am 26.05.2019 findet die Nachwahl zur Bürgermeisterwahl der Stadt Rodewisch statt. Ein etwa notwendig werdender zweiter Wahlgang findet am 16.Juni 2019 statt. Die Stelle des Bürgermeisters ist hauptamtlich.

 

 -> Öffentliche Bekanntmachung der Nachwahl

 


Öffentliche Bekanntmachung der Wahlabsage der Bürgermeisterwahl in der Stadt Rodewisch am 03. Februar 2019

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 08.01.2019 wurde die Bürgermeisterwahl der Stadt Rodewisch am 03.02.2019 abgesagt.
Gleichzeitig wurde die Durchführung einer Nachwahl zur Bürgermeisterwahl für den 26.05.2019 angeordnet.

 -> Ortsübliche Bekanntmachung zur Wahlabsage
 
 
2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Rodewisch
über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung)

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S.62) in Verbindung mit § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 hat der Stadtrat der Stadt Rodewisch am 24.01.2019 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 -> Ortsübliche Bekanntmachung zur Satzungsänderung
 
 
Ortsübliche Bekanntmachung des erneuten und geänderten Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2019 folgenden Beschluss gefasst:
 
 
Terminbestimmung zur Zwangsvollstreckung

 

Folgender Grundbesitz wird öffentlich versteigert:

Flurstück 145/a in Rodewisch, Gebäude- und Freifläche auf der Treuener Str. 10, Größe 660 m2


Nähere Angaben sehen sie im     -> Dokument Zwangsversteigerung Treuener Straße

 
 

Öffentlicher Hinweis des Landratsamtes des Vogtlandkreises/Untere Landwirtschaftsbehörde
 

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

 

Dokument:
  -> Anzeige von Flurstücksverkäufen

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch

 

Lärmaktionsplanung nach EU- Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Rodewisch

 

Begründet durch die EU- Umgebungslärmrichtlinie 2002/ 49/ EG sowie die §§ 47 a-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für Gemeinden die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Demnach müssen unter anderem Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr die Geräuschbelastungen in Lärmkarten darstellen und die Zahl der betroffenen Anwohner ermitteln. Im Turnus von fünf Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Die letzte Lärmkartierung wurde zum 30. Juni 2017 erstellt. Eine interaktive Karte mit den Ergebnissen kann über die Homepage des LfULG unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm aufgerufen werden. In weiterer Umsetzung der EU- Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Rodewisch nun zur Lärmaktionsplanung nach § 47 e Bundes- Immissionsschutz Gesetz verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung hat die Verringerung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zum Ziel. An der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu beteiligen und die Ergebnisse sind darzustellen. Sie erhalten daher in der Zeit vom 31.08.2018 bis 17.09.2018 im Bauamt der Stadtverwaltung Rodewisch, Zimmer 107 bei Frau Frost während der Dienstzeiten Gelegenheit Einsicht in die Lärmkartierung zu nehmen und hierzu Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32 in 08228 Rodewisch, Bauverwaltung Frau Frost, ab zu gegeben.

 

Die Lärmkartierung wurde in Rodewisch für den Bereich B 94 von Ortseingang Lengenfeld bis zur Kreuzung am Lidl und weiterführend entlang der Lindenstraße bis ehem. Kinderheim Sonnenland durchgeführt. Danach befinden sich an der B94 (Lengenfelder Straße) sowie zum Teil an der Uferstraße die höchsten Belastungen. Insgesamt sind an 203 Wohnungen die Grenzwerte überschritten. 10 Gebäude davon sind nicht bewohnt bzw. Gewerbegebäude. Als Ergebnis der Kartierung muss ein Lärmaktionsplan entwickelt werden. Durch den Bau der Göltzschtalumgehung wird aber zukünftig von einem stark reduzierten Verkehrsaufkommen im betroffenen Bereich und damit von einer Verminderung der aktuellen Lärmbelastung ausgegangen.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Abwägung und die Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Rodewisch.


Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Kita Postplatz“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 23.08.2018 in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Kita Postplatz“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

 

Der Planbereich mit einer Größe von ca. 0,6 ha umfasst die Flurstücke Nr.491/5, 491/7, 491/3, T v.496 und T v. 1236/9 der Gemarkung Rodewisch, gelegen am Postplatz und ist im Lageplan dargestellt.

 

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.

 

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

 

 

 

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32 in 08228 Rodewisch während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist vom 10.09.2018 bis 29.09.2018 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter o.g. Anschrift äußern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

 

Rodewisch, den 24.08.2018

 

Schöniger

Bürgermeisterin

 

 

 

 



gefördert durch die Europäische Union

 

Integrierte Stadtentwicklung – „Rodewisch Zentrum 2.22“ Einzelprojekt „ Sportplatz Rodewisch“

 

Standort:
Schloßstraße 1

08228 Rodewisch

 

Bauherr:
Stadt Rodewisch

Wernesgrüner Straße 32

08228 Rodewisch

 

Bauumfang:
Spielfeldgröße 90 m x 54 m

Tiefbauarbeiten

Kunstrasenfläche mit Aufbauten

Beleuchtung

Ballfangeinrichtung und Barrieren

 

Kosten:
rund 800.000 Euro

Gefördert durch Europäische Fonds für regionale

Entwicklung und Stadtumbaumittel Stadtumbau Ost

 

Bauzeitraum:
Baubeginn: Mai 2018

Bauende: September 2018

 

Projektanzeige "Sportplatz Rodewisch"     -> Dokument
                                                                                                                                               

                      

 

 

           

 

 

 
Öffentliche Bekanntmachung gemäß VgV Abschnitt 6 § 73
Die Stadt Rodewisch beabsichtigt die Vergabe einer Architektenleistung gemäß VgV § 74

 

Planungsvorhaben:
Städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf Neubau Kindereinrichtung Rodewisch

 

Die Stadt Rodewisch beabsichtigt einen wettbewerblichen Dialog zur Gestaltung einer Kindertagesstätte durchzuführen.

 

Planungsgegenstand:

Es handelt sich bei dieser Vergabe um einen städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurf zur Gestaltung des unbebauten innerstädtischen Areals Postplatz Rodewisch mit einer Kindertagesstätte und dazugehörenden Freianlagen für ca. 120 Kinder zwischen 0 und 10 Jahren sowie die Einbindung in die Umgebungsbebauung der Stadt. Die Entwürfe müssen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Bedingungen den Ansprüchen der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen, aktuelle Fassung, genügen.

 

Dem Vergabeverfahren ist ein wettbewerblicher Dialog gemäß § 18 VgV vorgeschaltet.

 

Bewerbungsverfahren:

Die Auswahl der Planer erfolgt nach Bewerbungsende im Auswahlverfahren durch eine Kommission gemäß VgV § 74. Es werden 3 Planer ausgewählt.

 

Bewerbungsfristen und -bedingungen:

Die Bewerbungsfrist endet am 27.08.2018.

Die Bekanntmachung richtet sich an Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten und Freiraumplaner, gern auch als Arbeitsgemeinschaften.

Die Bewerber legen dar, was sie autorisiert, den Auftrag für die Planung der Kindereinrichtung zu erhalten.

 

Planungsleistungen:

Der genaue Umfang des geforderten städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs Neubau Kindereinrichtung Rodewisch wird als Aufgabenstellung bis Mitte September 2018 an die 3 durch die Kommission ausgewählten Planer übergeben.

 

Vergabeverfahren:

Über die Vergabe der Architektenleistungen zur Realisierung des ausgewählten Vorschlags entscheidet eine Kommission in einer gesonderten Sitzung nach erneutem Verfahren gemäß

VgV § 74. Die Vorstellung des stadtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs soll im Dezember 2018 erfolgen. Mit einer Entscheidung ist bis Mitte Januar 2019 zu rechnen.

 

Die Beauftragung des erfolgreichen Planers/Planungsbüros für die Leistungsphasen 1-4 erfolgt im Februar 2019.

Die Umsetzung ist für 2020 geplant.

 

Termine/Fristen/Kontakt:

Ihre vollständige aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte bis 27.08.2018 an

Stadtverwaltung Rodewisch, Bauamt, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch

Ansprechpartner: Frau Heckel 03744/368129; Email:

 

Schöniger

Bürgermeisterin

 
 
Öffentliche Bekanntmachung

 

Gemäß § 14 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tages-einrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Neufassung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. Nr. 6/2009 S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), sind die Gemeinden verpflichtet, bis zum 30. Juni des Folgejahres für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihre Zusammensetzung und ihre Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.

 

Diese Bekanntmachung erfolgt nachfolgend für das Jahr 2017 zusammengefasst für alle Rodewischer Kindertagesstätten.

 

Dokumente:
Beiträge
Betriebskosten


 

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen
 

Die vom Stadtrat am 21.06.2018 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahlen der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom:

05. Juli 2018 bis 12. Juli 2018

im Rathaus Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32, Schaukasten Eingang Wernesgrüner Straße zu jedermanns Einsicht auf.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen 1 Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden dürften oder nach den § 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

 

Rodewisch, 22.06.2018

 

gez. Schöniger

Bürgermeisterin
 

 

Ortsübliche Bekanntgabe der Stadt Rodewisch 

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltplanes 2018 gemäß § 77 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Satz 3 und 4 der SächsGemO

 

erfolgt in der Zeit vom

 

31.05.2018 bis 11.06.2018

 

zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32, in der Finanzverwaltung Zimmer 101.

 

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung.

 

Rodewisch, den 25.05.2018

Schöniger

Bürgermeisterin

Dokument der Bekanntgabe:

Bekanntgabe der 1. Nachtragssatzung

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch

 

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/ Vogtland und Rodewisch gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 11.06.2018 – 13.07.2018 wird der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/ Vogtland und Rodewisch in der Fassung vom 18.05.2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch im Bauamt zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten öffentlich ausgelegt.         

 

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
 

www.rodewisch.de -> Rathaus -> ortsübliche Bekanntgaben/öffentliche Bekanntmachungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de
 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Rodewisch, den 22.05.2018

 

K. Schöniger

Bürgermeisterin

 

Dokumente zur Bekanntmachung (Stand 18.05.2018):
Deckblatt zum Vorentwurf

Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfes

Begründung des Vorentwurfes

Vorentwurf des B-Planes
B-Plan Vorentwurf Planzeichnung


 

 
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
 
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 33 Wohnquartier „Poetenwiese“
 
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 15.02.2018 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 33 Wohnquartier „Poetenwiese“
als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 33 Wohnquartier „Poetenwiese“ tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und kann einschließlich seiner Begründung bei der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32, 08228 Rodewisch im Bauamt während der üblichen Dienststunden
eingesehen werden.
 
Montag: 8.00 – 12.00 Uhr,
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr,
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
 
Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
 
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32, 08228 Rodewisch geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
 
Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
     
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
 
Rodewisch den 22.05.2018 

Kerstin Schöniger
Bürgermeisterin
 

 

Ortsübliche Bekanntmachung

der Stadt Rodewisch

 

Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung zum Bebauungsplanes Nr.4 „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/Vogtl. und Rodewisch

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.4 "Gewerbepark Göltzschtal" der Stadt Rodewisch und Auerbach.

Der Planbereich mit einer Fläche von ca. 1,68 ha erstreckt sich über den Bereich der Flurstücke 596/61 und 596/65 sowie einen Teilbereich von Flurstück 596/62 und 596/56 der Gemarkung Rodewisch.

Die Änderung ist im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

Dieser Beschluss wird gemäß §2 Abs.1 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Rodewisch, den 23.04.2018

 

gez. Schöniger

Bürgermeisterin

 

Dokumente zur Bekanntmachung:
Lageplan der Änderungsfläche

 

 

Ortsübliche Bekanntmachung

der Stadt Rodewisch

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Wohn-gebiet Bahnhofstraße II" im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß §13a i.V.m. §13b BauGB. Der Planbereich umfasst das Flurstück 612/90 der Gemarkung Rodewisch mit einer Größe von ca.1 ha, gelegen an der Bahnhofstraße. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.

 

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 

Kartenausschnitt

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Rodewisch während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist vom 14.05.2018 bis 01.06.2018 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

 

Rodewisch, den 23.04.2018

 

 

gez. Schöniger

Bürgermeisterin