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Bauleitpläne

Die Stadt Rodewisch verfügt seit 2004 über einen bestätigten Flächennutzungsplan. Aus diesem wurden für verschiedene Bereiche Bebauungspläne bzw. sonstige städtebauliche Satzungen entwickelt.

 

Aktuell sind folgende Bebauungspläne im laufenden Verfahren:
 

Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung zum Bebauungsplanes Nr.4 „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/Vogtl. und Rodewisch

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.4 "Gewerbepark Göltzschtal" der Stadt Rodewisch und Auerbach.

Der Planbereich mit einer Fläche von ca. 1,68 ha erstreckt sich über den Bereich der Flurstücke 596/61 und 596/65 sowie einen Teilbereich von Flurstück 596/62 und 596/56 der Gemarkung Rodewisch.

Die Änderung ist im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

Dieser Beschluss wird gemäß §2 Abs.1 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Rodewisch, den 23.04.2018

 

gez. Schöniger

Bürgermeisterin

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Wohn-gebiet Bahnhofstraße II" im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß §13a i.V.m. §13b BauGB. Der Planbereich umfasst das Flurstück 612/90 der Gemarkung Rodewisch mit einer Größe von ca.1 ha, gelegen an der Bahnhofstraße. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.

 

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 

Kartenausschnitt

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Rodewisch während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist vom 14.05.2018 bis 01.06.2018 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

 

Rodewisch, den 23.04.2018

 

gez. Schöniger

Bürgermeisterin

 

Rechtskräftige Bebauungspläne sind für folgende Gebiete vorhanden:

  1. Gewerbepark Göltzschtal (gemeinsam mit der Stadt Auerbach)
  2. Gewerbegebiet Nord-West
  3. Wohngebiet Steinbergblick
  4. Wohngebiet „Heinrich´s Wiese“
  5. Wohngebiet „An der Sonnenterrasse“
  6. Wohngebiet „Oststraße“
  7. Wohngebiet „Obergöltzsch“ (wird im Moment überarbeitet)
  8. Wohngebiet "Poetenwiese"
  9. Wohngebiet "Goethestraße"
     

Auskünfte über diese und weitere Planunterlagen bzw. die Möglichkeit der Einsichtnahme erhalten Sie im Bauamt.

 

Kontakt:

Frau Groth

Bauamt
Zimmer 107

Telefon: 03744/3681-62

Mail: