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EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Ziel der Richtlinie ist es, Hemmnisse im europäischen Dienstleistungsverkehr abzubauen und dadurch das wirtschaftliche Potenzial des Dienstleistungssektors verstärkt auszuschöpfen. Die zentralen IT-relevanten Kernanforderungen der Richtlinie sehen insbesondere die Bereitstellung von Informationen (z. B. im Internet) und die elektronische Verfahrensabwicklung vor.

Die EU-DLR beinhaltet u.a. folgende grundsätzliche Vorgaben, die vor allem für die Einrichtung eines Verfahrensauskunftssystems von Bedeutung sind:

1. Um dem Dienstleistungserbringer (DL-Erbringer) aus Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Aufnahme und Ausübung seiner Tätigkeit zu erleichtern, kann er sich an einen so genannten Einheitlichen Ansprechpartner (EA) wenden, der in jedem Mitgliedsstaat einzurichten ist. Der einheitliche Ansprechpartner ist eine Organisation welche Informationen bereitstellt, die die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung betreffen und über die alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, die mit der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung verbunden sind. Der EA wird unterstützend tätig, indem er:

  • den DL-Erbringer über alle die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung betreffenden Verfahren, Formalitäten und zuständigen Behörden informiert (Art. 7 EU-DLR) und

 

  • die Abwicklung dieser Verfahren und Formalitäten - auf ausdrücklichen Wunsch des DL-Erbringers - koordiniert (Art. 6 EU-DLR).

 

 

Den EA erreichen Sie unter http://www.ldl.sachsen.de

Der DL-Erbringer kann sich aber auch weiterhin direkt an die zuständige Behörde wenden. Die zuständige Behörde ist gemäß Art. 4 Nr. 9 der EU-DLR jede Stelle oder Behörde, die in einem Mitgliedstaat eine Kontroll- oder Regulierungsfunktion für Dienstleistungstätigkeiten inne hat, insbesondere Verwaltungsbehörden, einschließlich der als Verwaltungsbehörden fungierenden Gerichte, Berufsverbände und der Berufsvereinigungen oder sonstigen Berufsorganisationen, die im Rahmen ihrer Rechtsautonomie die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit kollektiv regeln.

 

Austausch vertraulicher Nachrichten mit der Stadt Rodewisch über Secure Mailgateway
Die primäre Aufgabe des Secure Mailgateway ist der Austausch vertraulicher Nachrichten über einen Weg, der mit möglichst geringem technischen Aufwand bei den Kommunikationspartnern zu realisieren ist und der sich möglichst eng in die vertraute Kommunikation per E-Mail einfügt. Diese Nachrichten können auch mit beliebigen elektronischen Dokumenten als Anhang versehen werden.

Die sichere Zustellung wird durch Verschlüsselung der Nachricht (S/MIME oder PGP) oder Verschlüsselung des Übertragungskanals (SMTP/TLS oder IPSec innerhalb des SVN, https im Internet) gewährleistet.
dazu kontaktieren Sie uns unter folgender Mail:
Voraussetzungen zur Nutzung des Secure Mailgateway

Für die Nutzung der Teilkomponente Secure Mailgateway ist keine Installation notwendig. Das Vorhandensein eines beliebigen Internet-Browsers und eines beliebigen E-Mail-Postfachs wird angenommen.

Die Registrierung als passiver SMGW-Nutzer, das heißt das Anlegen eines neuen Online-Postfachs, kann über die Box »Registrierung« auf der rechten Spalte dieser Webseite

http://www.egovernment.sachsen.de/820.htm

angefordert werden. Füllen Sie dazu bitte das PDF-Formular aus und reichen Sie es elektronisch ein. Das Online-Postfach wird in der Regel umgehend freigeschaltet.

 

Gewerbemeldungen - online
Online-Gewerbeanmeldungen , -ummeldungen, - abmeldungen können bzw.

Bei Fragen zu Tageshändler für Wochenmarkt zulassen:

Stadtverwaltung Rodewisch
Ansprechpartner Herr Ostmann
Tel. 03744 / 36 81 - 36
Fax 03744 / 3 42 45
E-mail: bzw.

Bei Fragen zu Führungszeugnis beantragen:

Stadtverwaltung Rodewisch
Ansprechpartner Frau Trzarnowski
Tel. 03744 / 36 81 - 25
Fax 03744 / 3 42 45
E-mail: bzw.