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Sachsen lockert Corona-Schutzmaßnahmen

Rodewisch, den 20. 04. 2020

Der Freistaat Sachsen hat mit seiner aktuellen Coronaschutzverordnung eine Lockerung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorgenommen. Die Ausgangsbeschränkung wurde aufgehoben, so dass man jetzt wieder ohne wichtigen Grund die eigene Wohnung verlassen kann. Die Kontaktbeschränkungen bleiben aber weiter in Kraft. So darf man sich nur allein bzw. mit den Personen des eigenen Hausstandes und einer weiteren, nicht dem Hausstand angehörigen Person, in der Öffentlichkeit aufhalten. Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist dabei immer zu wahren. Hinzugekommen ist die Pflicht in Geschäften und bei der Benutzung des ÖPNV einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weiterhin darf eine Vielzahl an Geschäften unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen wieder öffnen.

Alle aktuelle Verordnungen und Verfügungen können Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html nachlesen.

 

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