Neuregelung der Kinderbetreuung ab 18.05.2020

Rodewisch, den 13. 05. 2020

Ab Montag, dem 18.05.2020 gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb für die Kindertagesstätten. Dieser geht einher mit enormen Herausforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen. Neben umfangreicher Hygienemaßnahmen und aufwendiger Dokumentation besteht der Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen; eine Durchmischung  von  Gruppen ist  streng untersagt!
 

Personell ist es nicht möglich, unter diesen Bedingungen die bisherigen Öffnungszeiten der Einrichtungen beizubehalt en. Die Einrichtungen werden in der Regel von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet sein. Sollten Sie berufsbedingt abweichende Betreuungzeiten benötigen, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu Ihrer Kita auf.

 

Eine weitere wichtige Information an alle Eltern von Hortkindern:
Um dem Grundsatz der Trennung von Betreuungsgruppen gerecht zu werden, müssen auch Schulkinder, die eine Hortbetreuung in Anspruch nehmen, innerhalb der Klassengruppe betreut werden.

Das bedeutet für Sie:
Kinder der Klasse la  werden in der Kita Bummi betreut,
Kinder der Klasse lb werden in der Kit a Zwergenland betreut,

Kinder  der  Klasse 2a werden in der Kita Schwalbennest  betreut,
Kinder der Klasse 2b werden in der Schule betreut (durch Kita Bummi),
Kinder der Klasse 2c werden in der Kita Schwalbennest betreut.

Für Kinder der 3. Klassen ist  nur eine Betreuung im Wochenwechsel durch den evangelischen Kindergarten möglich, d.h. Klasse 3a beginnend in der Woche vom 18.05., dann jede weitere ungerade KW.

Klasse 3b beginnend in der Woche ab dem 25.05., dann jede weitere gerade KW.

Die Betreuung der 4. Klassen ist nicht möglich.

Bitte nehmen Sie mit den Einrichtungen Kontakt auf, um alles Organisatorische (Essen, Abholung usw.) abzusprechen. Auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kindertagesstätten danke ich.

 

Kerstin Schöniger
Bürgermeisterin

 

P.S. Sollte Ihr Kind im Monat Mai keine Betreuung in Anspruch genommen haben oder in Anspruch nehmen, gilt die Beitragsfreiheit fort.