Änderungen der neue Coronaschutzverordnung

Rodewisch, den 12. 12. 2020

Neue Corona-Schutzverordnung Sachsens. Welche Änderungen gehen daraus hervor?

 

Ausgang und Maskenpflicht

  • Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Nur in Notfällen, zur Versorgung anderer Menschen und Tiere (Gassi gehen gehört dazu), aus beruflichen Gründen oder um hilfsbedürftige Menschen zu versorgen, darf man das Haus verlassen.
  • Zwischen 6 und 22 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Dabei ist innerhalb eines Radius' von 15 Kilometern (Enden an der Grenze zu anderen Ländern/Bundesländern) das Einkaufen, Sport treiben möglich. Weiterhin sind Besuche anderer Hausstände unter Beachtung der bekannten Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht zählen) und Hygieneregeln möglich.
  • Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum: Mund-Nase-Bedeckung ist ab Montag überall da zu tragen, wo sich Menschen begegnen. Ist man ganz allein im Wald oder in der Natur, ist Masketragen nicht notwendig - sobald man anderen begegnet, gilt die Maskenpflicht.
  • Landesweites Alkoholverbot in der Öffentlichkeit inklusive Ausschank und Verzehr.

 

Einkaufen

Geschlossen werden:

 

  • Garten- und Baumärkte, nur Handwerker und Großhändler dürfen dort noch einkaufen.
  • Alle Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen.
  • Gaststätten und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen - Abhol- und Lieferservice ist erlaubt.

Geöffnet bleiben:

  • Lebensmittelhandel
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Getränkehandel
  • Tierbedarf
  • Großhandel und Großmärkte
  • Post und Postdienstleistungen
  • Drogerien und Apotheken
  • Zeitungsverkauf
  • Banken und Geldinstitute
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten und Fahrradservice
  • Sanitätshäuser und Orthopädieschuhmacher
  • Bestatter
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Wertstoffhöfe
  • Baumschulen und Gartenbau-/Floristikbetriebe

 

Weihnachten und Silvester

 

  • Vom 24.12.2020 bis 26.12.2020 gilt: Die Kontaktbeschränkungen sind vorübergehend gelockert. Statt fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich in dem Zeitraum ein Hausstand und vier weitere Personen aus dem engsten Familien bzw. Freundeskreis treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugezählt. Haushaltsbeschränkungen gibt es nicht.
  • Besucher aus anderen Teilen Deutschlands dürfen nach Sachsen kommen.
  • Am Heiligabend, 24.12., gilt keine nächtliche Ausgangssperre.
     
  • Da nach dem 26.12. wieder die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen und max. zwei Haushalte gilt, gilt diese begrenzte Zahl auch für Silvester.
     
  • Zur Silvesternacht gibt es keine nächtliche Ausgangssperre.

 

Kitas und Schulen

 

  • Kitas und Schulen sind ab Montag geschlossen.
  • Für Kitakinder, Förder- und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, gibt es eine Notbetreuung. Die aktuelle Liste dazu kann unter www.coronavirus.sachsen.de eingesehen werden.
  • Die Notbetreuung muss mit Arbeitergeber-Belegen nachgewiesen und beantragt werden.
  • Spielplätze bleiben landesweit geöffnet.

 

Regeln für Pflegeeinrichtungen und Kliniken

Besucher benötigen entweder ein negatives Coronatest-Ergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist oder müssen vor Besuchsantritt einen Schnelltest durchführen lassen. Bei allen Besuchen in den Einrichtungen gilt Maskenpflicht.

 

Bei Fragen zur neuen Verordung steht Ihnen die Corona-Hotline des Freistaates Sachsen  unter 0800-1000214 zur Verfügung.