Rodewischer Schulen sind "digital"

Rodewisch, den 04. 01. 2022
Beide Rodewischer Schulen sind digital gut aufgestellt

In Sachen Digitalisierung hat sich an den Rodewischer Schulen in den letzten Monaten viel getan. Mit Fördermitteln aus dem Digitalpakt Schule, der 2019 ins Leben gerufen wurde, konnten viele Wünsche der Schulen erfüllt werden.
Die Stadt Rodewisch erhielt aus diesem Fördertopf 421.721 €, 354.000 € wurden bereits ausgegeben.

Die Schulen haben im Vorfeld medienpädagogische Konzepte erarbeitet. In diesen wurde festgelegt, wie die Schule in den nächsten Jahren technisch auf Vordermann gebracht wird.

Beide Schulen erhielten bisher ein leistungsfähiges WLAN-Netz und die Server wurden erneuert. Fast alle Klassenzimmer verfügen nun über eine interaktive Wandtafel, die mit einem Notebook verbunden ist. So werden Lehrinhalte mit Hilfe eines Beamers an die Wand projiziert.

Das Lernen mit Tablets gehört jetzt in der Schiller-Grundschule zum Unterrichtsalltag in allen Fächern. In Sachkunde z.B. zeigen Videos, wie Tiere in der Natur leben. In Deutsch lernen die Kinder den Umgang mit der Rechtschreibprüfung und in Englisch dienen die Tablets als wertvolle Übersetzungshilfe. Die 30 Tablets sind in allen Klassen mobil einsetzbar und werden über einen Ladewagen aufgeladen. Ebenfalls erneuert wurde das in die Jahre gekommene PC-Kabinett.

 

Am Pestalozzi-Gymnasium wurden ebenfalls zwei PC-Kabinette erneuert. Zusätzlich entstand ein weiteres modernes Medien-Kabinett mit 12 leistungsfähigen PCs. Hier erlernen die Schüler im Informatikunterricht das Handwerkszeug zu Videoschnitt und –bearbeitung.
 

Zusätzlich zu den o.g. Investitionen erhielten alle Lehrkräfte der Rodewischer Schulen zu Beginn des Schuljahres 2021/22 ein Notebook zur digitalen Unterrichtsvorbereitung, welches auch im Unterricht zur Darstellung von multimedialen Inhalten verwendet werden kann. Diese wurden ausschließlich finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen (Richtlinie Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung).

 

 

„Diese Maßnahme wird gefördert aufgrund eines
Beschlusses des deutschen Bundestages und wird
mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom
Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“

 

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