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Gewährung von Härtefallhilfen für Mehrkosten eines Privathaushalts Energiekosten 2022

Die Bundesregierung führt Härtefallhilfen für private Haushalte ein, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 betroffen waren. Die Antragstellung ist bis 20.10.2023 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Unterstützung bei der Antragstellung bietet die Verbraucherzentrale Auerbach an.

Anspruch auf eine Erstattung von 80% der Mehrkosten hat, wer 2022 mehr als das Doppelte der Referenzpreise aus dem Jahr 2021 bezahlt hat.

Die bundeseinheitlichen Referenzpreise (Bruttopreise) für das Jahr 2021 sind:

o             Heizöl: 71 Cent/Liter

o             Flüssiggas: 57 Cent/Liter

o             Holzpellets: 24 Cent/kg

o             Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg

o             Holzbriketts: 28 Cent/kg

o             Scheitholz: 85 EUR/Raummeter

o             Kohle/Koks: 36 Cent/kg

Die Härtefallhilfen werden in Höhe von mindestens 100 EUR, jedoch maximal 2.000 EUR je Privathaushalt gewährt.

Informationen zu weiteren Regelungen und zur Antragstellung finden Sie hier:

https://www.sab.sachsen.de/h%C3%A4rtefallhilfen-f%C3%BCr-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-f%C3%BCr-nicht-leitungsgebundene-energietr%C3%A4ger

Die Verbraucherzentrale Auerbach unterstützt kostenfrei nach vorheriger Terminabstimmung die Antragstellung: 03744 219641