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Land Sachsen vergibt Sonderdarlehen

Rodewisch

Interessant für Rückkehrer und Dagebliebene mit dem Wunsch nach Wohneigentum oder Sanierungsbedarf am Eigenheim
 

Das Land Sachsen vergibt Sonderdarlehen fürs Bauen auf dem Land. Die sächsische Regierung fördert Wohneigentum im ländlichen Raum künftig mit 40 Millionen Euro pro Jahr. Auf diese Weise sollen vor allem junge Familien angesprochen werden, die aufs Land ziehen wollen.
 

Was wird gefördert?


Baufinanzierung:
Gefördert wird die Errichtung von Wohnraum, der Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum sowie die Erweiterung von bestehendem Wohnraum. Dieser muss vom Zuwendungsempfänger selbst genutzt werden. Die Höhe des Förderdarlehens liegt in diesem Bereich zwischen 10.000 und 80.000 Euro.

Sanierungsfinanzierung:
Gefördert wird die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum, das bereits im Eigentum des Zuwendungsempfängers steht und selbst genutzt wird. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die den Wohnwert des selbstgenutzten Wohneigentums angemessen und zeitgemäß erhalten oder erhöhen. Die Höhe des Förderdarlehens liegt in diesem Bereich zwischen 8.000 und 40.000 Euro.

Neben der Voraussetzung, dass sich der Wohnraum im ländlichen Raum befinden (die Ortschaften Rodewisch, Rützengrün und Röthenbach zählen hierzu) und selbst genutzt werden muss, gelten folgende Fördervoraussetzungen:

• Jährliche Summe der positiven Einkünfte eines Haushaltes darf bei Alleinstehenden 60.000 Euro nicht übersteigen.
• Bei Ehe- bzw. Lebenspartnern darf diese Summe 100.000 Euro nicht übersteigen.
• Der Betrag erhöht sich für jedes Kind um 10.000 Euro.
• Das Darlehen hat eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren und ist während der gesamten Laufzeit fest verzinst. Der bei Antragstellung geltende Zinssatz ist maßgeblich.

Im Moment liegt der Zins bei 0,75 Prozent. Der Abschluss des Darlehens beinhaltet zusätzlich eine feste Zinsbindung über eine Laufzeit von 25 Jahren. Das Darlehen ist nicht mit anderen Fördermittelprogrammen z.B. LEADER kombinierbar.

Die Richtlinie wird Ende Dezember im Amtsblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank ist die Bewilligungsstelle und unter dem Link https://www.sab.sachsen.de zu erreichen.

 

Bild zur Meldung: Land Sachsen vergibt Sonderdarlehen