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Notbetreuung in den Kitas und Schulen - Information an alle Eltern

Rodewisch, den 24. 03. 2020

Änderungen bei der Notbetreuung ab dem 24.03.2020

 

Liebe Eltern,

sollten Sie beide in, oder der allein Sorgeberechtigte in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sein, wird Ihr Kind in unseren Einrichtungen notbetreut. Welche Branchen unter die kritische Infrastruktur fallen, entnehmen Sie bitte beigefügtem Schreiben. Achtung, die Liste wurde erweitert!

Ebenso neu ist, dass Kinder von Beschäftigten im Gesundheitswesen und der ambulanten und stationären Pflege oder im Polizeivollzugsdienst auch dann notbetreut werden, wenn nur ein Sorgeberechtigter in dieser Branche arbeitet (vorher zwingend beide Eltern). 

Anträge erhalten Sie in den Einrichtungen Ihrer Kinder.

Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass Elternbeiträge für die Zeit der Schließung der Kitas zeitnah erstattet werden. Das gilt auch für Eltern, die in Berufen der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihre Kerstin Schöniger