Amt24
Lebenslagen
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 24.01.2025