Amt24

Grenzüberschreitende Tätigkeit

Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.01.2025

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