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Testamentsformen

Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden:

  • Eigenhändiges Testament
  • Öffentliches Testament
  • Außerordentliches Testament

Das eigenhändige und das öffentliche Testament werden auch als "ordentliche Testamente" bezeichnet.

Darüber hinaus können Ehepartnerinnen und Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Tipp:

Es ist grundsätzlich ratsam, für die Testamentsgestaltung eine Beratung einer Rechtsanwältin beziehungsweise eines Rechtsanwalts oder Notarin beziehungsweise Notars in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod zutreffend ermittelt werden kann.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 23.03.2026

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