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Auslegung Haushalt

Ortsübliche Bekanntgabe
 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltsatzung und des Haushaltplanes 2018 gemäß §76 Abs. 1 Satz 3 und 4 der SächsGemO erfolgt in der Zeit vom

 

25.01.2018 bis 05.02.2018

 

zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32, in der Finanzverwaltung Zimmer 101.

 

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung.

 

 

Rodewisch, den 23.01.2018