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Bekanntmachungen zu Bauleitplänen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch über den Satzungsbeschluss und das Inkrafttreten der Satzung der Stadt Rodewisch über den Bebauungsplan Nr. 36 "Gewerbegebiet Äußere Lengenfelder Straße"
-->Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 36 "Gewerbegebiet "Äußere Lengenfelder Straße"
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 "Wohngebiet Bahnhofstraße III" in der Fassung vom März 2023 der Stadt Rodewisch
Dokumente:
--> Bekanntmachung B-Plan Nr. 40
--> Planzeichnung
Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „B 92 - Ausbau nördlich Adorf (Abschnitt 5.0)“
(Geschäftszeichen: 32-0522/1409)
-> Dokument der Bekanntmachung (Ausbau B92)
Bebauungsplan Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II"
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II" in der Fassung vom März 2022
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Begründung Satzung_Stand 03-2022
Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder
Straße"
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße" in der Fassung vom 17.03.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ (Entwurf, Stand Dez. 2021)
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Fassung vom Dezember 2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Dorfzentrum Rützengrün“
BBP39_Bekanntmachung der Veränderungssperre
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Fassung vom August 2021 der Stadt Rodewisch gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Dorfzentrum Rützengrün“ im OT Rützengrün von Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
-> Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
-> Karte zum Aufstellungsbeschluss
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
-> Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
-> Karte zum Aufstellungsbeschluss
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ (Entwurf Stand 09/2020)
-> Bekanntmachung
-> Planzeichnung
-> Begründung
-> Anlage 1 - Bedarfsbegründung
-> Umweltrelevante Stellungnahme 01 - Landesdirektion Sachsen
-> Umweltrelevante Stellungnahme 02 - Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
-> Umweltrelevante Stellungnahme 03 - Landesamt für Archäologie
-> Umweltrelevante Stellungnahme 04 - Oberbergamt
-> Umweltrelevante Stellungnahme 05 - Landestalsperrenverwaltung
-> Umweltrelevante Stellungnahme 06 - Planungsverband Reg. Chemnitz
-> Umweltrelevante Stellungnahme 07 - Landratsamt Vogtlandkreis
-> Umweltrelevante Stellungnahme 08 - Sächsischer Heimatschutz
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung "Röthenbach – Wildenauer Straße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
-> Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
-> Karte zum Aufstellungsbeschluss
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
B-Plan Nr. 37 "Wohngebiet Hohe Wiese" der Stadt Rodewisch in der Fassung vom 06.01.2020
-> Bekanntmachung des B-Planes Nr. 37
-> Begründung der Satzung
-> Bebauungsplan Nr. 37 "Wohngebiet Hohe Wiese"
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Öffentliche Auslegung zum ergänzten und geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Wohngebiet Hohe Wiese“ der Stadt Rodewisch gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
-> Bekanntmachung der öffentl. Auslegung des B-Planes Nr. 37
-> Begründung zur Änderung und Ergänzung des B-Plan Nr. 37
-> Plan zur Änderung und Ergänzung des B-Plan Nr. 37
Bekanntmachung B-Plan Nr. 36 "Äußere Lengenfelder Straße"
-> Bekanntmachung B-Plan Nr. 36
-> Anlage 1 Baugrundvoruntersuchung
-> Anlage 2 Artenschutzrisikoabschätzung
-> Anlage 3 Schallimmisionsprognose
-> Anlage 3a Zusatz Schallimmissionsprognose
-> Begründung Umweltbericht
-> Kartenausschnitt B-Plan Nr. 36
Bekanntmachung B-Plan Nr. 37 "Hohe Wiese"
-> Bekanntmachung Entwurf B-Plan "Hohe Wiese" Stand 24.05.
-> B-Plan Entwurf Stand 24.05.
-> Deckblatt Entwurf vom 24.05.




AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 37 "WOHNGEBIET HOHE WIESE" IN DER STADT RODEWISCH
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ZUM BEBAUUNGSPLAN NR: 36
„GEWERBEGEBIET ÄUSSERE LENGENFELDER STRASSE“ STADT RODWISCH
-> Ausfertigung der Bekanntmachung
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT NACH § 3 ABS. 1 BAUGB
ZUR 2. ÄNDERUNG DES GEMEINSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
DES MITTELZENTRALEN STÄDTEVERBUNDES „ GÖLTZSCHTAL“
Stand: Vorentwurf 01/2019
-> Ausfertigung der Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 36
„Gewerbegebiet Äußere Lengenfelder Straße“ Stadt Rodewisch
Stand: Vorentwurf 11/2018
-> Ausfertigung der Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntmachung des erneuten und geänderten Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Kita Postplatz“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 23.08.2018 in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Kita Postplatz“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Der Planbereich mit einer Größe von ca. 0,6 ha umfasst die Flurstücke Nr.491/5, 491/7, 491/3, T v.496 und T v. 1236/9 der Gemarkung Rodewisch, gelegen am Postplatz und ist im Lageplan dargestellt.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32 in 08228 Rodewisch während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist vom 10.09.2018 bis 29.09.2018 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter o.g. Anschrift äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Rodewisch, den 24.08.2018
Schöniger
Bürgermeisterin
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/ Vogtland und Rodewisch gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
- der Zeit vom 11.06.2018 – 13.07.2018 wird der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/ Vogtland und Rodewisch in der Fassung vom 18.05.2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch im Bauamt zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten öffentlich ausgelegt.
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.rodewisch.de -> Rathaus -> ortsübliche Bekanntgaben/öffentliche Bekanntmachungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Rodewisch, den 22.05.2018
K. Schöniger
Bürgermeisterin
Dokumente zur Bekanntmachung (Stand 18.05.2018):
Deckblatt zum Vorentwurf
Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfes
Vorentwurf des B-Planes
B-Plan Vorentwurf Planzeichnung
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 33 Wohnquartier „Poetenwiese“
eingesehen werden.
-
die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
-
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
-
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
-
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
-
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
-
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Kerstin Schöniger
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung zum Bebauungsplanes Nr.4 „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/Vogtl. und Rodewisch
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.4 "Gewerbepark Göltzschtal" der Stadt Rodewisch und Auerbach.
Der Planbereich mit einer Fläche von ca. 1,68 ha erstreckt sich über den Bereich der Flurstücke 596/61 und 596/65 sowie einen Teilbereich von Flurstück 596/62 und 596/56 der Gemarkung Rodewisch.
Die Änderung ist im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Dieser Beschluss wird gemäß §2 Abs.1 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Rodewisch, den 23.04.2018
gez. Schöniger
Bürgermeisterin
Dokumente zur Bekanntmachung:
Lageplan der Änderungsfläche
Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Wohn-gebiet Bahnhofstraße II" im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß §13a i.V.m. §13b BauGB. Der Planbereich umfasst das Flurstück 612/90 der Gemarkung Rodewisch mit einer Größe von ca.1 ha, gelegen an der Bahnhofstraße. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Rodewisch während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist vom 14.05.2018 bis 01.06.2018 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Rodewisch, den 23.04.2018
gez. Schöniger
Bürgermeisterin