Bekanntmachungen zu Bauleitplänen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch über den Satzungsbeschluss und das Inkrafttreten der Satzung der Stadt Rodewisch über den Bebauungsplan Nr. 36 "Gewerbegebiet Äußere Lengenfelder Straße"

 

-->Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 36 "Gewerbegebiet "Äußere Lengenfelder Straße"

 
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 "Wohngebiet Bahnhofstraße III" in der Fassung vom März 2023 der Stadt Rodewisch 

 

Dokumente:

-->  Bekanntmachung B-Plan Nr. 40

-->  Deckblatt Entwurf

-->  Bekanntmachung Entwurf

-->  Begründung Entwurf

-->  Planzeichnung

 

Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „B 92 - Ausbau nördlich Adorf (Abschnitt 5.0)“

(Geschäftszeichen: 32-0522/1409)

 

 -> Dokument der Bekanntmachung (Ausbau B92)
 

 
 
Bebauungsplan Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II" 
 
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch

des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II" in der Fassung vom März 2022 
 

PlanzeichnungBekanntmachung Satzungsbeschluss

Deckblatt

B-Plan_Satzung_Stand 03-2022

Begründung Satzung_Stand 03-2022

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 38 Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder
Straße"
 
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
 

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße" in der Fassung vom 17.03.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 ->  Bekanntmachung zum Entwurf

 
 
 
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
 

Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ (Entwurf, Stand Dez. 2021)

 

 

 

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Fassung vom Dezember 2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

 
 
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
 

Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Dorfzentrum Rützengrün“

 

BBP39_Bekanntmachung der Veränderungssperre

 

 
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch 


Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Fassung vom August 2021 der Stadt Rodewisch gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

 

  -> Bekanntmachung des Entwurfes                  
-> Begründung des Entwurfes
-> Entwurf des B-Planes

 

 
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch


Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Dorfzentrum Rützengrün“ im OT Rützengrün von Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

 

 -> Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
 -> Karte zum Aufstellungsbeschluss

 
 
Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

 ->  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
 ->  Karte zum Aufstellungsbeschluss

 


Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
 

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ (Entwurf Stand 09/2020)

 

 -> Bekanntmachung
 -> Planzeichnung

 -> Begründung
 -> Anlage 1 - Bedarfsbegründung
 -> Umweltrelevante Stellungnahme 01 - Landesdirektion Sachsen
 -> Umweltrelevante Stellungnahme 02 - Landesamt für Umwelt,
          Landwirtschaft und Geologie

 -> Umweltrelevante Stellungnahme 03 - Landesamt für Archäologie
 -> Umweltrelevante Stellungnahme 04 - Oberbergamt
 -> Umweltrelevante Stellungnahme 05 - Landestalsperrenverwaltung
 -> Umweltrelevante Stellungnahme 06 - Planungsverband Reg. Chemnitz
 -> Umweltrelevante Stellungnahme 07 - Landratsamt Vogtlandkreis
 -> Umweltrelevante Stellungnahme 08 - Sächsischer Heimatschutz

 
 
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch

Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung "Röthenbach – Wildenauer Straße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

 

 -> Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
 -> Karte zum Aufstellungsbeschluss

 

 

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
B-Plan Nr. 37 "Wohngebiet Hohe Wiese" der Stadt Rodewisch in der Fassung vom 06.01.2020

 

 -> Bekanntmachung des B-Planes Nr. 37
 -> Begründung der Satzung
 -> Bebauungsplan Nr. 37 "Wohngebiet Hohe Wiese"

 

 

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Rodewisch
Öffentliche Auslegung zum ergänzten und geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Wohngebiet Hohe Wiese“ der Stadt Rodewisch gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

 -> Bekanntmachung der öffentl. Auslegung des B-Planes Nr. 37

 -> Begründung zur Änderung und Ergänzung des B-Plan Nr. 37

 -> Plan zur Änderung und Ergänzung des B-Plan Nr. 37

 

 

Bekanntmachung B-Plan Nr. 36  "Äußere Lengenfelder Straße"

 

-> Bekanntmachung B-Plan Nr. 36

 -> Anlage 1 Baugrundvoruntersuchung
 -> Anlage 2 Artenschutzrisikoabschätzung
 -> Anlage 3 Schallimmisionsprognose

 -> Anlage 3a Zusatz Schallimmissionsprognose
 -> Begründung Umweltbericht
 -> Kartenausschnitt B-Plan Nr. 36



Bekanntmachung B-Plan Nr. 37 "Hohe Wiese"
 

 -> Bekanntmachung Entwurf B-Plan "Hohe Wiese" Stand  24.05.
 -> B-Plan Entwurf Stand 24.05.
 -> Deckblatt Entwurf vom 24.05.

 -> Begründung des Entwurfes

 

 
Auslegung zum Entwurf der 4. Änderung zum B-Plan Nr. 4 "Gewerbepark Göltzschtal"

-> Bekanntmachung des Entwurfes
-> B-Plan des Entwurfes Stand 24.05.
-> Deckblatt des Entwurfes Stand 24.05.
 -> Begründung des Entwurfes vom 24.05.

 


 
AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 37 "WOHNGEBIET HOHE WIESE" IN DER STADT RODEWISCH

 

-> Bebauungsplan "Hohe Wiese"

 
 
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ZUM BEBAUUNGSPLAN NR: 36
„GEWERBEGEBIET ÄUSSERE LENGENFELDER STRASSE“ STADT RODWISCH


-> Ausfertigung der Bekanntmachung
 


FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT NACH § 3 ABS. 1 BAUGB
ZUR 2. ÄNDERUNG DES GEMEINSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
DES MITTELZENTRALEN STÄDTEVERBUNDES „ GÖLTZSCHTAL“


Stand: Vorentwurf 01/2019
 

-> Ausfertigung der Bekanntmachung
 

 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 36
„Gewerbegebiet Äußere Lengenfelder Straße“ Stadt Rodewisch
Stand: Vorentwurf 11/2018
 

-> Ausfertigung der Bekanntmachung

 

 
Ortsübliche Bekanntmachung des erneuten und geänderten Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2019 folgenden Beschluss gefasst:
 
 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Kita Postplatz“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 23.08.2018 in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Kita Postplatz“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

 

Der Planbereich mit einer Größe von ca. 0,6 ha umfasst die Flurstücke Nr.491/5, 491/7, 491/3, T v.496 und T v. 1236/9 der Gemarkung Rodewisch, gelegen am Postplatz und ist im Lageplan dargestellt.

 

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.

 

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

 

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32 in 08228 Rodewisch während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist vom 10.09.2018 bis 29.09.2018 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift unter o.g. Anschrift äußern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

 

Rodewisch, den 24.08.2018

 

Schöniger

Bürgermeisterin

 

 

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/ Vogtland und Rodewisch gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

  1. der Zeit vom 11.06.2018 – 13.07.2018 wird der Vorentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/ Vogtland und Rodewisch in der Fassung vom 18.05.2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch im Bauamt zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten öffentlich ausgelegt.

 

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
 

www.rodewisch.de -> Rathaus -> ortsübliche Bekanntgaben/öffentliche Bekanntmachungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de
 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Göltzschtal“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Rodewisch, den 22.05.2018

 

K. Schöniger

Bürgermeisterin

 

Dokumente zur Bekanntmachung (Stand 18.05.2018):
Deckblatt zum Vorentwurf

Bekanntmachung der Auslegung des Vorentwurfes

Begründung des Vorentwurfes

Vorentwurf des B-Planes
B-Plan Vorentwurf Planzeichnung

 

 
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 33 Wohnquartier „Poetenwiese“
 
Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 15.02.2018 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 33 Wohnquartier „Poetenwiese“
als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 33 Wohnquartier „Poetenwiese“ tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und kann einschließlich seiner Begründung bei der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32, 08228 Rodewisch im Bauamt während der üblichen Dienststunden
eingesehen werden.
 
Montag: 8.00 – 12.00 Uhr,
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr,
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
 
Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
 
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32, 08228 Rodewisch geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
 
Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
     
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
 
Rodewisch den 22.05.2018

Kerstin Schöniger
Bürgermeisterin
 
Dokumente zur Bekanntmachung:

Begründung BPlan-Poetenwiese
Anlage - Plan Poetenwiese

 

 

Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung zum Bebauungsplanes Nr.4 „Gewerbepark Göltzschtal“ der Städte Auerbach/Vogtl. und Rodewisch

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.4 "Gewerbepark Göltzschtal" der Stadt Rodewisch und Auerbach.

Der Planbereich mit einer Fläche von ca. 1,68 ha erstreckt sich über den Bereich der Flurstücke 596/61 und 596/65 sowie einen Teilbereich von Flurstück 596/62 und 596/56 der Gemarkung Rodewisch.

Die Änderung ist im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

Dieser Beschluss wird gemäß §2 Abs.1 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Rodewisch, den 23.04.2018

 

gez. Schöniger

Bürgermeisterin

 

Dokumente zur Bekanntmachung:
Lageplan der Änderungsfläche

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Bahnhofstraße II“ in der Stadt Rodewisch im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch hat am 22.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 "Wohn-gebiet Bahnhofstraße II" im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß §13a i.V.m. §13b BauGB. Der Planbereich umfasst das Flurstück 612/90 der Gemarkung Rodewisch mit einer Größe von ca.1 ha, gelegen an der Bahnhofstraße. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.

 

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 

Kartenausschnitt

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Stadt Rodewisch während der üblichen Sprechzeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist vom 14.05.2018 bis 01.06.2018 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der nach dieser Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitete Bebauungsplanentwurf noch einmal öffentlich ausgelegt wird. Zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist ebenfalls Anregungen vorgebracht werden. Die öffentliche Auslegung wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

 

Rodewisch, den 23.04.2018

 

 

gez. Schöniger

Bürgermeisterin