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Bekanntmachungen von Satzungen

Öffentliche Bekanntmachung zu Betriebskosten der Kindertagesstätten
 
Gemäß § 14 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tages-einrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Neufassung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21.Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578), sind die Gemeinden verpflichtet, bis zum 30. Juni des Folgejahres für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihre Zusammensetzung und ihre Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.
 
Diese Bekanntmachung erfolgt nachfolgend für das Jahr 2022 zusammengefasst für alle Rodewischer Kindertagesstätten
 
Dokumente:
 
 
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023

 

Dokument:

--> Bekanntmachung Auslegung Entwurf Haushaltssatzung 2023

 

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Haushaltsatzung des Haushaltjahres 2022
 
Die Finanzverwaltung teilt mit, dass der Entwurf der Haushaltsatzung des Jahres 2022 in der Zeit vom 26.04.2022 bis zum 06.05.2022 zu den Öffnungszeiten einsehbar ist.
 
 
 
Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Haushaltsatzung des Haushaltjahres 2022
 
Die Finanzverwaltung teilt mit, dass der Entwurf der Haushaltsatzung des Jahres 2022 in der Zeit vom 04.03.2022 bis zum 14.03.2022 zu den Öffnungszeiten einsehbar ist.
 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsatzung des Haushaltjahres 2021

 

Die Finanzverwaltung der Stadt Rodewisch teilt mit, dass das Landratsamt Vogtlandkreis mit Datum vom 27. Mai 2021 den Bescheid über die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Stadt Rodewisch für das Haushaltsjahr 2021 erlassen hat.

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Dokumente:

-> Haushaltsatzung 2021

-> Haushaltsatzung 2021 (zahlenmäßig)

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung der Bekanntmachungssatzung
 

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Rodewisch

über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) in der vorliegenden Fassung.

Dokument:

-> 3. Änderungssatzung der Bekanntmachungssatzung
 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsatzung des
Haushaltjahres 2020
 

Die Finanzverwaltung der Stadt Rodewisch teilt mit, dass das Landratsamt Vogtlandkreis mit Datum vom 13. Mai 2020 den Bescheid über die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Stadt Rodewisch für das Haushaltsjahr 2020 erlassen hat.

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Dokumente:

-> Bekanntmachung Haushaltsatzung 2020

-> Bekanntmachung Haushaltsatzung (zahlenmäßige Darstellung)

 
 
Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Haushaltsatzung des Haushaltjahres 2020
 
Die Finanzverwaltung teilt mit, dass der Entwurf der Haushaltsatzung des Jahres 2020 in der Zeit vom 28.02.2020 bis zum 10.03.2020 zu den Öffnungszeiten einsehbar ist.
 

Dokument:

-> Dokument der Auslegung

 
 
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsatzung des Haushaltjahres 2019
 

Die Finanzverwaltung der Stadt Rodewisch teilt mit, dass das Landratsamt Vogtlandkreis mit Datum vom 16. Mai 2019 den Bescheid über die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Stadt Rodewisch für das Haushaltsjahr 2018 erlassen hat.

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Dokumente:

-> HH-Plan 2019

-> HH-Plan 2019 zahlenmäßig


 

 

2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Rodewisch
über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung)

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S.62) in Verbindung mit § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 hat der Stadtrat der Stadt Rodewisch am 24.01.2019 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Dokument:
-> Ortsübliche Bekanntmachung zur Satzungsänderung
 
 
Öffentliche Bekanntmachung zu Betriebskosten der Kindertagesstätten

 

Gemäß § 14 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Neufassung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. Nr. 6/2009 S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), sind die Gemeinden verpflichtet, bis zum 30. Juni des Folgejahres für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihre Zusammensetzung und ihre Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.

 

Diese Bekanntmachung erfolgt nachfolgend für das Jahr 2017 zusammengefasst für alle Rodewischer Kindertagesstätten.

 

Dokumente:
-> Beiträge
-> Betriebskosten


 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltplanes 2018 gemäß § 77 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Satz 3 und 4 der SächsGemO

 

erfolgt in der Zeit vom 31.05.2018 bis 11.06.2018 zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32, in der Finanzverwaltung Zimmer 101.

 

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung.

 

Rodewisch, den 25.05.2018

Schöniger

Bürgermeisterin

Dokument :

-> Bekanntgabe der 1. Nachtragssatzung