Die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehene „ortsübliche Bekanntgabe" erfolgt, sofern bundes- oder landesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Rodewisch.
Zusätzlich erfolgt der Aushang in einer Verkündungstafel am Seiteneingang des Rathauses, Wernesgrüner Str. 32.
Aktuelle Bekanntmachungen können Sie unter unten genannten Punkten nachlesen: