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Sonstige Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Durchführung der Nachschätzung landwirtschaftlichen Kulturbodens
-> Dokument der Bekanntmachung (Nachschätzung)
Tierbestandsmeldung 2023 - Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
-> Bekanntmachung Tierseuchenkasse
Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016
-> Feststellung Jahresabschluss 2016
->Dokument zur Einziehung Parkplatz "Postplatz"
Bekanntmachung über eine vorgesehene Veräußerung von land- und /oder forstwirtschaftlichen Grundstücken
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke
nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden.
-> Hinweis für Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltsatzung und des Haushaltplanes 2021
-> Hinweis zur öffentlichen Auslegung
Vollzug des Tierseuchenrechts
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) zum Schutz vor der Geflügelpest im Risikogebiet (gesamter Vogtlandkreis)
-> Allgemeinverfügung des Landratsamtes
Ortsübliche Bekanntgabe Beteiligungsbericht 2019
-> Bekanntgabe Beteiligungsbericht
Tierbestandsmeldung 2021
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
-> Bekanntmachung zur Tierbestandsmeldung
Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014
-> Feststellung Jahresabschluss 2014
Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013
-> Feststellung Jahresabschluss 2013
Bekanntmachung zur Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen
-> Verbindungsweg Goethestraße_Birkenweg
Bekanntmachung zur Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen
Bekanntmachung zur Änderung des Straßengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsStrG), § 53 und § 54
-> Bekanntmachung zum Straßengesetz
Öffentlicher Hinweis zum Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) Frist bis 19.03.2020
-> Bekanntmachung zum Genehmigungsverfahren
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
Tierbestandsmeldung 2020
Bekanntmachung der Stadt Rodewisch zur öffentlichen Zustellung einer Benachrichtigung an die Sonnenland GmbH
-> Bekanntmachung der Benachrichtigung
Bekanntmachung der Stadt Rodewisch zur Fortschreibung des Bestandsverzeichnisses der Ortsstraßen
-> Bekanntmachung der Ortsstraßen
Lärmaktionsplanung nach EU- Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Rodewisch
Begründet durch die EU- Umgebungslärmrichtlinie 2002/ 49/ EG sowie die §§ 47 a-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für Gemeinden die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Demnach müssen unter anderem Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr die Geräuschbelastungen in Lärmkarten darstellen und die Zahl der betroffenen Anwohner ermitteln. Im Turnus von fünf Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Die letzte Lärmkartierung wurde zum 30. Juni 2017 erstellt. Eine interaktive Karte mit den Ergebnissen kann über die Homepage des LfULG unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm aufgerufen werden. In weiterer Umsetzung der EU- Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Rodewisch nun zur Lärmaktionsplanung nach § 47 e Bundes- Immissionsschutz Gesetz verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung hat die Verringerung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zum Ziel. An der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu beteiligen und die Ergebnisse sind darzustellen. Sie erhalten daher in der Zeit vom 31.08.2018 bis 17.09.2018 im Bauamt der Stadtverwaltung Rodewisch, Zimmer 107 bei Frau Frost während der Dienstzeiten Gelegenheit Einsicht in die Lärmkartierung zu nehmen und hierzu Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32 in 08228 Rodewisch, Bauverwaltung Frau Frost, abzugeben.
Die Lärmkartierung wurde in Rodewisch für den Bereich B 94 von Ortseingang Lengenfeld bis zur Kreuzung am Lidl und weiterführend entlang der Lindenstraße bis ehem. Kinderheim Sonnenland durchgeführt. Danach befinden sich an der B94 (Lengenfelder Straße) sowie zum Teil an der Uferstraße die höchsten Belastungen. Insgesamt sind an 203 Wohnungen die Grenzwerte überschritten. 10 Gebäude davon sind nicht bewohnt bzw. Gewerbegebäude. Als Ergebnis der Kartierung muss ein Lärmaktionsplan entwickelt werden. Durch den Bau der Göltzschtalumgehung wird aber zukünftig von einem stark reduzierten Verkehrsaufkommen im betroffenen Bereich und damit von einer Verminderung der aktuellen Lärmbelastung ausgegangen.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Abwägung und die Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Rodewisch.