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Verkäufe

Die Stadt Rodewisch schreibt gemäß Verwaltungsvorschrift über die Veräußerung kommunaler Grundstücke (VwV kommunale Grundstücksveräußerung) des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 13. April 2017 (SächsABl. S. 584), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339) unter den nachfolgenden Bedingungen folgendes Grundstück zum Verkauf aus:

 

Flurstück Nummer 612/90 der Gemarkung Rodewisch

 

Verkaufsfläche im Luftbild

 

Preis:

Der Verkehrswert/das Mindestgebot beträgt 60.000,00 €.

Bei Abgabe von mehreren Geboten wird nach Höchstgebot verkauft.

 

Lage, Größe:

Das bereits vermessene Flurstück liegt an der Bahnhofstraße zwischen dem Sächsischen Krankenhaus und dem Wohngebiet Steinbergblick auf der linken Seite (ehemalige Gartenanlage). Es hat eine Größe von 10.469 m².

 

Bebauung:

Das zu veräußernde Flurstück liegt im Gebiet des B-Planes Nr. 34 „Wohngebiet Bahnhofstraße II“. Die Aufstellung des B-Planes befindet sich noch im laufenden Verfahren. Mit dem Abschluss ist im I. Quartal 2022 zu rechnen.

Das Grundstück kann mit ca. 9-10 Eigenheimen bebaut werden. Es handelt sich um reines Rohbauland. Alte Gartenlauben u.ä. befinden sich noch auf dem Grundstück. Die Kosten der Planung (Verfahren Bebauungsplan), der Erschließung und Entsorgung sowie der Vermessung für die Parzellierung werden vom Erwerber getragen.

 

Ausschreibungsbedingungen

 

1. Haftungsausschluss:

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, das mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdinungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdinungsordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

 

2. Besondere Vertragsbedingungen:

Die Stadt Rodewisch wird sich für den Fall des Weiterverkaufes des gesamten Flurstückes oder bei Nichterfüllung der Erschließung des Wohngebietes ein Rückkaufsrecht in grundbuchmäßiger Form eintragen lassen. Zwischen dem Erwerber und der Stadt Rodewisch wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher Bestandteil des Kaufvertrages sein wird.

Das Grundstück wird verkauft, wie es steht und liegt.

 

3. Besichtigung:

Die Besichtigung des Grundstückes ist möglich. Das Betreten des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegenüber der Stadt sind ausgeschlossen.

 

4. Gebot/erforderliche Angebotsunterlagen:

Interessenten geben bitte ihr Gebot bei der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32 in 08228 Rodewisch ab. Das Gebot ist ausschließlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Gebot Flurstück Nr. 612/90“ und mit den vollständigen Angaben des Bieters zu versehen. 

 

Ansprechpartner:

Frau Mietzke, Telefon 03744/368157 oder Mail

 

Es können nur Kaufgebote auf die gesamte Fläche abgegeben werden.

 

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Alle mit der Veräußerung/dem Erwerb entstehenden Kosten trägt der Erwerber.