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Verkäufe

Die Stadt Rodewisch schreibt gemäß Verwaltungsvorschrift über die Veräußerung kommunaler Grundstücke (VwV kommunale Grundstücksveräußerung) des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 08. August 2003 folgende Grundstücke zum Verkauf aus:

 

Flurstück Nummer 479/1 Gemarkung Rodewisch 

Flurstück Nummer 480/1 Gemarkung Rodewisch 

 

Bebaubar sind beide Grundstücke mit einer 2-geschossigen Wohnbebauung oder einer Wohn- und Geschäftsbebauung (mit nicht störendem Gewerbe).

 
Verkehrswert/Mindestgebot gemäß Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO):     65,00 €/m²

Bei Abgabe von mehreren Geboten, wird nach Höchstgebot verkauft.

 

Die beiden Flurstücke werden nur als Einheit verkauft.

 

Lage, Größe:

Flurstück Nr. 479/2                         1.067 m²

Flurstück Nr. 480/1                            641 m²

 

Lagekarte mit Luftbild

Lagekarte ohne Luftbild

 

Die Flurstücke liegen zentrumsnah an der Wernesgrüner Straße.

Beide Flurstücke sind bereits vermessen.

 

Lasten und Rechte:

Die Grundstücke sind unbebaut. 

Es handelt sich um voll erschlossenes Bauland. 

Die Zufahrt ist über eine öffentliche Straße möglich.

 

Bebauung:

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Strom:                                 liegt im Straßenkörper

Wasser/Abwasser:            liegt im Straßenkörper

Gas:                                    liegt im Straßenkörper

Telefon:                             liegt im Straßenkörper

 

Ausschreibungsbedingungen

Haftungsausschluss:

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, das mit gleichnamigen Verfahren nach der nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

 

Besichtigungsberechtigung

Die Besichtigung ist von der öffentlichen Straße aus möglich.

Das Betreten des Grundstückes erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegenüber der Stadt sind ausgeschlossen.

 

Erforderliche Angebotsunterlagen:

Ein schriftlicher Kaufantrag mit Kaufpreisangebot, mindestens den Verkehrswert, ist ausschließlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk  Gebot Fl.-Nr. 479/ und 480/1 in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, Abtlg. Liegenschaften, Zimmer 113, abzugeben.

 

Ansprechpartner

Frau Mietzke, Telefon-Nr. 03744/368157 oder E-Mail